Häufig gestellte Fragen

Fragen?

  • Ihre (E-Mail-)Adresse wird von uns nur dazu verwendet, um Sie im Namen des Niederländische Museumskarte auf dem Laufenden zu halten. So zum Beispiel dazu, um Ihnen Ihren endgültigen Niederländische Museumskarte zuzusenden. Wenn Sie „Einverstanden“ angegeben haben, erhalten Sie zudem jeden Monat unseren (auf Niederländisch erscheinenden) Newsletter Museumtips mit vielen interessanten, exklusiven Angeboten für Karteninhaber. Für eine ausführlichere Erklärung lesen Sie unsere Datenschutzerklärung.

  • Gericht urteilt, dass das Recht des Einzelnen auf Datenschutz in bestimmten Fall hinter dem Allgemeininteresse an einer korrekten Steuererhebung zurückstehen muss.

    Das Gericht hatte am 5. November 2019 in einem Berufungsverfahren entschieden, dass die Besuchsdaten eines Museumskaten-Inhabers vom niederländischen Finanzamt zurecht abgefragt wurden. Der Museumsbund Niederlande, der Herausgeber der Niederländische Museumskarte, bedauert diese Entscheidung und steht weiterhin fest hinter dem Grundsatz, dass der Museumsbesuch in den Niederlanden sicher und frei zu sein hat. Für den Verband, und viele anderen, ist die Bedeutung des sozialen Grundrechts auf uneingeschränkte kulturelle Entfaltung ein hohes Gut. Durch die Betonung, dass hier um einen sehr individuellen und besonderen Fall ging, bestätigte das Gericht jedoch, dass die Privatsphäre betreffende Daten nicht so einfach in großem Umfang abgefragt werden dürfen und das Finanzamt „umsichtig“ mit seinen Befugnissen umzugehen hat.

    Die Entscheidung des Gerichts folgt dem Beschluss des Richters im Eilverfahren aus dem letzten Herbst, nach dem der Museumsbund Niederlande Besuchsdaten eines Museumskarten-Inhabers an das Finanzamt weiterzuleiten hatte. Dieser Entscheidung ist der Verband zwar nachgekommen, gleichzeitig hatte er jedoch Berufung dagegen, da es sich bei der Privatsphäre aller Inhaberinnen bzw. Inhabern einer Museumskarte um eine Grundsatzfrage handelt. Über diese hatte das Gericht am 5. November letzten Jahres letzten Endes entschieden. In seiner Entscheidung legte das Gericht dar, dass das Finanzamt in diesem einen besonderen Fall zurecht von seiner Ermittlungsbefugnis Gebrauch gemacht hatte. Gleichzeitig jedoch schloss das Gericht denjenigen die Tür, die in großem Umfang an die Daten von Karteninhaberinnen und -inhabern „heran wollen“. Für die Inhaberinnen und Inhaber einer Niederländische Museumskarte bedeutet das, dass sie weiterhin endlos und uneingeschränkt Museen entdecken können.

    Der Museumsbund Niederlande folgert daraus, dass es nur in äußerst seltenen Situationen vorkommt, dass das Allgemeininteresse an einer korrekten Besteuerung über dem Recht des Einzelnen auf Datenschutz steht. Diese Entscheidung kann also richtungsweisend für die Art und Weise sein, in der Gesetzes- und Rechtsvorschriften gerade in einer Zeit, in der immer mehr digitale Daten verfügbar werden, anzuwenden sind. Somit kann sich der Museumsbund Niederlande nunmehr in vollem Umfang für sein Ziel einsetzen, für das die rund 400 Museen im Land stehen: eine nachhaltige Verbindung zwischen allen Niederländerinnen und Niederländern und den musealen Sammlungen zu knüpfen.

  • Sie können Ihren Niederländische Museumskarte, die Abo-Karte des Museumsbund Niederlande, auf unserer Website erwerben. Diese wird dann innerhalb von 5 Tagen an Ihre Postanschrift versandt. Ein Museumsbesuch ist erst nach dem Erhalt des Niederländische Museumskarte möglich.

    Hinweis! Eine Online-Bestellung ist nur mit iDeal in Verbindung mit einem Bankkonto in den Niederlanden möglich. Sie haben aber kein Bankkonto in den Niederlanden? Dann erwerben Sie Ihre Niederländische Museumskarte bei Ihrem ersten Besuch direkt im Museum und denken Sie daran, sie zu registrieren.

    Kauf im Museum

    Sie möchten gleich ins Museum? Kein Problem! In unseren teilnehmenden Museen können Sie am Eingang ebenfalls einen Niederländischen Museumskarte erwerben. Die Liste mit den teilnehmenden Museen finden Sie hier. Und wenn Sie die Karte direkt im Museum kaufen, ist diese auch sofort gültig.

    Befristeter Niederländische Museumskarte

    Der Niederländische Museumskarte, die Sie direkt im Museum kaufen, ist ab dem Datum des Kaufs 31 Tage lang gültig. Daher ist es wichtig, den befristeten Niederländische Museumskarte möglichst schnell auf unserer Website zu registrieren. Hierdurch personalisieren Sie die Karte und Sie erhalten im Anschluss daran Ihre endgültige Karte mit Ihren persönlichen Daten.

    Mit einem befristeten Niederländische Museumskarte sind bis zu 5 Museumsbesuche möglich. Und der Tag, an dem Sie sie kaufen, gilt gleich als Ihr erster Besuch – sogar, wenn Sie an diesem Tag gar nicht ins Museum hinein gehen. Die befristete Karte bleibt solange gültig, bis Sie Ihre endgültigen Niederländische Museumskarte erhalten haben. Danach verfällt diesr.

  • Nein, einenNiederländische Museumskarte für Familien gibt es leider nicht. Der Niederländische Museumskarte ist persönlich und nicht übertragbar, d. h. er kann nur von der Person genutzt werden, deren Daten und Foto auch auf der Karte stehen. Allerdings können Sie in Ihrem Account im Bereich Mein Museumskarte mehrere Karten bestellen, die dann auch für Familienmitglieder oder Freunde sein können. Zudem können Sie diesem Bereich weitere Karten hinzufügen.

  • Ja, ein befristeter Niederländische Museumskarte ist ab dem Moment ihres Erwerbs sofort gültig. Mehr noch: ihr Kauf gilt sogleich auch als erster Besuch. Wenn Sie den Pass dann an jemanden weitergeben, ist der erste Besuch also bereits abgebucht.

    Der befristete Niederländische Museumskarte gilt für 5 Museumsbesuche. Wenn Sie den Pass an eine Person weitergeben wollen, die beim Kauf selbst nicht anwesend ist, dann kann sie diesen noch für 4 weitere Besuche nutzen. Diese Person kann sich dann innerhalb von 31 Tagen unter dem eigenen Namen auf der Website registrieren. Der endgültige Niederländische Museumskarte wird dann innerhalb von 5 Werktagen zugesandt.

  • Wenn Sie Abonnent sind und den Niederländische Museumskarte zu Unrecht noch nicht erhalten haben, bekommen Sie selbstverständlich kostenlos einen neuen zugesandt. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass Sie dies innerhalb von 6 Wochen nach dem Ablaufdatum Ihres alten Passes melden. Danach müssten wir Ihnen eine einmalige Registrierungsgebühr von 4,95 € in Rechnung stellen. Wenden Sie sich in dem Fall, dass Sie Ihren Pass noch nicht erhalten haben, so schnell wie möglich an unseren Kundenservice. Diesen erreichen Sie via E-Mail und – wenn Sie in den Niederlanden wohnen – werktags von 9:00 Uhr - 17:00 Uhr unter der Servicenummer 0900 - 40 40 920.

  • Sie erhalten 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihres Niederländische Museumskarte von uns automatisch einen Überweisungsschein per Post zugesandt. Wenn Sie allerdings möglichst umgehend verlängern möchten, loggen Sie sich auf Mein Museumskarte ein und verlängern Sie Ihren JNiederländische Museumskarte gleich dort.

    Eine stillschweigende Verlängerung Ihres Niederländische Museumskarte ist inzwischen nicht mehr gestattet, daher ist auch kein automatischer Bankeinzug mehr möglich.

  • Wenn Sie keine weiteren Niederländische Museumskarte möchten, müssen Sie nichts weiter tun: der Niederländische Museumskarte läuft automatisch ab. Wenn Sie trotzdem kündigen möchten, um auch keine Post mehr von uns zu erhalten, schreiben Sie uns eine E-Mail oder – wenn Sie in den Niederlanden wohnen – rufen Sie uns an.

    • Telefon (in den Niederlanden): 0900 - 40 40 910, werktags von 9:00 Uhr - 17:00 Uhr.
    • E-Mail an den Kundenservice.
    • Oder senden Sie einen Brief mit einer kurzen Mitteilung an:

    Klantenservice Museumkaart Postbus 5020 NL-2900 EA Capelle a/d IJssel

    Bitte geben Sie jeweils Ihren Namen und Ihre Passummer an. Ihr Abonnement wird dann von uns annulliert.

  • Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, können Sie uns dies werktags von 9:00 Uhr – 17:00 Uhr telefonisch unter 0900 - 40 40 910 melden. Ihre verloren gegangene oder gestohlene NL-MuseumCard wird von uns dann sofort gesperrt. Gegen eine einmalige Gebühr von 4,95 € erhalten Sie innerhalb von 5 Werktagen eine neue Karte von uns.

  • Ihr Niederländische Museumskarte ist auf Ihrem Namen ausgestellt, somit rein persönlich und daher nicht übertragbar. Nur die Person, deren Daten – sowie das Passbild – auf dem Niederländische Museumskarte stehen, hat Anrecht auf die mit dem Niederländische Museumskarte verbundenen Vorteile. Daher reicht das Vorzeigen eines Fotos Ihres Niederländische Museumskarte auf dem Handy leider nicht aus; nicht zu vergessen, dass das Foto mit Ihrem Museumskarte drauf von einer beliebigen Person hätte gemacht werden können. Außerdem sind noch nicht alle Museumskarte mit einem Bild versehen, sodass sich die Echtheit nur schwer überprüft werden kann. Daher ist das Betreten eines Museums nur mit dem Original des Niederländische Museumskarte möglich.

  • Wenn Sie vergessen haben, Ihren Museumkarte zu registrieren, haben Sie leider kein Anrecht auf freien Zugang. Sie können Ihren befristeten Niederländische Museumskarte nachträglich hier registrieren. Mit Ihrem endgültigen Niederländische Museumskarte, der Ihnen dann innerhalb von 5 Werktagen zugesandt wird, stehen die Museen wieder für Sie offen.

    Vergessen Sie bitte auch nicht, Ihren befristeten Niederländische Museumskarte innerhalb der vorgeschriebenen 31 Tage zu registrieren. Sobald Sie Ihren endgültigen JNiederländische Museumskarte erhalten haben, können Sie dann wieder ein Museum besuchen.

  • Der (in den Niederlanden angebotene) Service MuseumkaartMatch wurde von uns vor 2 Jahren ins Leben gerufen, um festzustellen, ob es Bedarf an einen Treffpunkt für Inhaberinnen und Inhaber des Niederländische Museumskarte gibt. Also für Museumsfans auf der Suche nach Gesellschaft für gemeinsame Museums- oder Ausstellungsbesuche. Dieser Bedarf besteht zwar weiterhin, allerdings unter inzwischen anderen Voraussetzungen. Daher werden wir ein neues Konzept initiieren. Mehr hierzu finden Sie auf dieser Seite .

  • Gesetzlicher Anspruch auf Rückerstattung des restlichen Jahresbeitrags

    Bei einer stillschweigenden Verlängerung haben Sie das Recht, den Museumskarte vorzeitig zu kündigen und den restlichen Jahresbeitrag rückerstattet zu erhalten. Dies gilt jedoch nur für die Museumskarte, die zwischen den 1. September 2018 und den 30. September 2019 stillschweigend verlängert wurden.

    Personenbezogene Daten sofort löschen?

    Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nach 12 Monaten automatisch gelöscht. Wenn Sie diese jedoch sofort löschen lassen möchten, fordern Sie hier das benötigte Formular an und senden Sie es uns unterzeichnet an: Klantenservice Stiftung Niederländische Museumskarte, Postbus 5020, 2900 EA Capelle aan den IJssel, Niederlande, zurück. Damit wir uns vergewissern können, dass das Formular auch wirklich von Ihnen stammt, bitten wir Sie, uns zu Identifikationszwecken zudem eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses zuzusenden. Vergessen Sie dabei nicht, die Nummer Ihres Personalausweises oder Reisepasses, Ihre – wenn Sie in den Niederlanden wohnen – Bürgerservicenummer und, z. B. mit der App „KopieID“ das Passfoto zu verdecken.

    Sie möchten später einmal wieder einen Niederländische Museumskarte kaufen?

    Diese können Sie dann ganz einfach bei www.museumkaart.nl bestellen und sicher über iDeal bezahlen. Ihr neuer Niederländische Museumskarte wird Ihnen dann zugesandt. Zudem können Sie den Niederländische Museumskarte auch an der Museumskasse erwerben. Hier bekommen Sie dann einen befristeten Museumskarte, mit dem Sie 5 x ein Museum besuchen können und die Sie innerhalb von 31 Tagen auf www.museumkaart.nl registrieren und mit einem Profilbild versehen müssen. Ihr endgültiger Niederländische Museumskarte wird Ihnen im Anschluss daran zugesandt.

  • Wenn Sie in Ihren Haushalten zwei oder mehrere Niederländische Museumskarte mit unterschiedlichen Ablaufdaten haben, die in einen Zeitraum von 6 Wochen fallen, gilt dies als Gesamtbetrag für diese Niederländische Museumskarte. Die Beginn- und Ablaufdaten der jeweiligen Karten bleiben unverändert.

  • Auch der Niederländische Museumskarte unterliegt natürlich den Gesetzen unseres Landes. Und das Gesetz, gemäß dem stillschweigend verlängerte Verträge monatlich kündbar sind („Van-Dam-Gesetz“), gilt auch für Verbraucherverträge. Und das ganz gleich, ob es dabei um den Versand von Produkten oder die Bereitstellung von Dienstleistungen geht. Die einzige Ausnahme hierzu bildet die Mitgliedschaft in Verbänden, weil diese in ihrer Satzung selbst über die Dauer einer Mitgliedschaft und die jeweiligen Kündigungsfristen bestimmen dürfen. Der Nutzen des Niederländische Museumskarte liegt jedoch bei einer Stiftung, was bedeutet, dass dieser leider nicht unter diese Ausnahmebestimmung fällt.

    Daher beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist bei stillschweigender Verlängerung durch z. B. automatischen Einzug maximal einen Monat. Außerdem gilt eine Rückerstattungspflicht für die Monate, in denen von dieser Leistung kein Gebrauch gemacht wurde. Für den Niederländische Museumskarte ist die Kündigungsfrist zu kurz, weil es sich hierbei um eine spezielles Angebot mit Zugang zu rund 400 niederländischen Museen handelt. Zudem wird hier auch von einem festen Betrag von 12 Monaten ausgegangen. Da eine stillschweigende Verlängerung nunmehr nicht mehr zulässig ist, haben wir so umgestellt, dass Sie nach der Bestellung eines neuen Niederländische Museumskarte per Post einen Überweisungsschein erhalten. Ab 2020 können Sie ihn dann über entweder iDeal oder einen QR-Code schnell und sicher bezahlen.